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Anwältin für Sozialversicherungsrecht Schweiz

Das Schweizer Sozialversicherungssystem gliedert sich in fünf verschiedene Arten von Versicherungen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Obwohl einige Versicherungen nicht obligatorisch sind, wird dringend empfohlen, auch eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sicherung Ihres Lebensunterhalts: Das Schweizer Sozialversicherungssystem trägt dazu bei, die Einwohner der Schweiz vor Risiken zu schützen und ihr wirtschaftliches Wohlergehen zu sichern. Dieser Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und wird – mit Ausnahme der Krankenversicherung – direkt von Ihrem Lohn abgezogen. Auch Arbeitgeber, Selbstständige und Nichterwerbstätige sind verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Obwohl es nicht obligatorisch ist, empfehlen wir Ihnen dringend, auch eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem ist in fünf verschiedene Versicherungssysteme unterteilt:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
Kranken- und Unfallversicherung (UV)
Erwerbsersatzordnung (EO) bei Militärdienst, Mutterschaft oder Vaterschaft (ab 1.1.2021)
Arbeitslosigkeitsversicherung (ALV)
Familienzulagen

Als Rechtsanwalt löse ich seit mehr als zwanzig Jahren komplexe Sozialversicherungsfälle, dank meiner langjährigen und umfassenden Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der überobligatorischen beruflichen Vorsorge, Berufliche Vorsorge (BVG FZG), Sozialversicherungsbeiträge (AHV), Pensionskassen, Hilflosenentschädigung, Rentenversicherung, Organhaftung nach Art. 52 AHVG und Sozialleistungen aller Art unterstütze ich Sie kompetent und zielgerichtet um eine Lösung, die Ihrer Lage entspricht.


Anwalt Ergänzungsleistungen


Anwalt – Berufliche Vorsorge (BV BVG FZG)


Anwalt – Organhaftung nach Art. 52 AHVG